AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND
CATERINGLEISTUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen und Cateringleistungen der Stafelei GmbH. Vertragspartner sind die
Stafelei GmbH (im folgenden „Stafelei“ genannt) und der Kunde/Veranstalter.

2 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
Die Stafelei ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Stafelei zugesagten Leistungen zu
erbringen.
Die Stafelei ist berechtigt, aus einem sachlich gerechtfertigten Grund eine Alternative zur zugesagten
Leistung zu erbringen, falls höhere Gewalt oder andere von der Stafelei nicht zu vertretende Umstände die
Erbringung der zugesagten Leistung unmöglich machen. Der Kunde ist in diesem Fall im Vorfeld der
Veranstaltung zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise der Stafelei zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden selbst oder über die Stafelei
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Stafelei verauslagt werden (Stuhlhussen,
Hochzeitstorten, Dekorationen, Kuchen, etc.).
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Rechnungen der Stafelei ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug binnen 14
Tage zahlbar. Die Stafelei kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Stafelei berechtigt, die jeweils geltenden und gesetzlich geregelten
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Stafelei bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Die Stafelei ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können in Textform vereinbart werden.

3 RÜCKTRITT DES KUNDEN
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Stafelei geschlossenen Vertrag ist möglich, wenn die Stafelei
der Vertragsaufhebung zustimmt. Die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung erfolgt in
Textform. Der Kunde kann innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen, sofern die Veranstaltung mindestens 4 Wochen in der
Zukunft liegt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt gegenüber der Stafelei ausübt.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und stimmt die Stafelei einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Stafelei den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bzw.
gestaffelte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

Stornogebühren
über 12 Monate vor Veranstaltungsdatum: Verwaltungskosten 50,- €
Bis 12 Monate vor Veranstaltungsdatum: 10 % *
Bis 6 Monate vor Veranstaltungsdatum: 20 % *
Bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum: 40 % *
Bis 2 Monate vor Veranstaltungsdatum: 60 % *
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 70 % *
Bis 1 Woche vor Veranstaltungsdatum: 80 % *
Danach: 100 % *
*der zu erwartenden Umsatzerlöse bzw. des ausgemachten Preises der Veranstaltung.

4 RÜCKTRITT DER STAFELEI
Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Stafelei gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Stafelei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Stafelei berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, falls höhere Gewalt oder andere von der Stafelei nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder der Zweck /der Anlass der
Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Der berechtigte Rücktritt der Stafelei begründet keinen Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.

5 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
Die genaue Personenzahl zeigt der Kunde der Stafelei bis 1 Woche vor der Veranstaltung an, wenn nicht
anders vereinbart. Diese Zahl stellt die Berechnungsgrundlage dar. Bei späterer Erhöhung der Personenzahl
wird die tatsächliche Personenzahl bei der Berechnung zugrunde gelegt. Sollten weniger Gäste am
Veranstaltungstag kommen, gelten die davor getroffenen Vereinbarungen des Vertrages.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Stafelei
diesen Abweichungen zu, so kann die Stafelei die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen.

6 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen, außer dies wurde
im Vorfeld mit der Stafelei vereinbart. Die Räumlichkeiten der Stafelei werden generell nur in Verbindung
mit einem Speisen- und/oder Getränkeumsatz vermietet.

7 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Stafelei
übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

8 MITGEBRACHTES DEKORATIONSMATERIAL
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der
Stafelei abzustimmen. Abfärbende Streuartikel (Konfetti, Folienkonfetti-/ -Herzen) sind in der Stafelei
nicht gestattet. Sollte bei Benutzung dieser Artikel eine Verschmutzung auftreten, wird die Reinigung dem
Kunden in Rechnung gestellt.
Mitgebrachte Deko- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu
entfernen, sofern nicht anders mit der Stafelei abgestimmt.
Das Abbrennen von Wunderkerzen ist in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet. Lebensmittelechte
„Eisfontänen“ können mitgebracht und unserem Service ausgehändigt werden. Sie werden dann von
unserem Personal beim Hereinrollen der (Hochzeits-)Torte gern für Sie abgebrannt.

9 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder Gäste, sonstige Dritte (z.B. DJ
oder Musiker) aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10 RAUCHVERBOT UND BRANDSCHUTZ
Das Rauchen ist in allen Räumen des Hauses untersagt, ebenso wie die Verwendung von Feuer und
besonders feuergefährlichen Stoffen, sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Letzteres ist nur nach
entsprechender Genehmigung und durch einen Pyrotechniker nach Absprache mit der Stafelei möglich.

11 Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also der Kunde – verantwortlich für die Anmeldung und
Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion
(http://www.gema.de/plz-suche/).

12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Geldersheim, ausschließlicher Gerichtsstand ist Schweinfurt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stafelei GmbH Geldersheim, 12.09.2019